Ihr gutes Recht Den Gläubigen steht es zu, ihre Rechte, die sie in der Kirche besitzen, rechtmäßig geltend zu machen und sie nach Maßgabe des Rechtes vor der zuständigen kirchlichen Behörde zu verteidigen. Can. 221 § 1 CIC |
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Seine Rechte wahrnehmen kann jedoch nur der, der sie auch kennt. Die Mehrzahl der Katholiken, aber auch viele kirchliche Amts- und Funktionsträger kennen ihre Rechte nicht hinreichend. Oft herrscht ein Gefühl von Hilflosigkeit vor, weil man sich der “Obrigkeit” ausgeliefert sieht. Als Theologe und kirchlicher Anwalt sehe ich meine Aufgabe darin, Menschen in der Kirche juristisch zu beraten und zu begleiten und ihnen bei der Wahrung ihrer Rechte zu helfen, aber auch ihre Pflichten richtig zu erfassen und ihnen nachzugehen. |
Friedolf Lappen
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