Ihr gutes Recht
Den Gläubigen steht es zu,
ihre Rechte, die sie in der
Kirche besitzen, rechtmäßig
geltend zu machen und sie
nach Maßgabe des Rechtes
vor der zuständigen kirchlichen
Behörde zu verteidigen.
Can. 221 § 1 CIC

 
   
Seine Rechte wahrnehmen kann jedoch nur der, der sie auch kennt. Die Mehrzahl der Katholiken, aber auch viele kirchliche Amts- und Funktionsträger kennen ihre Rechte nicht hinreichend. Oft herrscht ein Gefühl von Hilflosigkeit vor, weil man sich der “Obrigkeit” ausgeliefert sieht. Als Theologe und kirchlicher Anwalt sehe ich meine Aufgabe darin, Menschen in der Kirche juristisch zu beraten und zu begleiten und ihnen bei der Wahrung ihrer Rechte zu helfen, aber auch ihre Pflichten richtig zu erfassen und ihnen nachzugehen.  

Friedolf Lappen
Laurenzistrasse 18
96049 Bamberg
Tel 09 51 / 408 61 69
Fax 09 51 / 408 61 70
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